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Vermittlungskonditionen für Arbeitssuchende

Arbeitssuchende mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS):

Liegt ein gültiger Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vor, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für unsere Vermittlungsleistungen, sofern die Bedingungen des Kosten-/Leistungsträgers erfüllt sind. Eine Kostenübernahme setzt voraus, dass die Arbeitsaufnahme im Rahmen der Gutscheinbedingungen erfolgt (z. B. Zeitraum, Region und Art der Beschäftigung). Ob und in welchem Umfang der AVGS ausgestellt wird, entscheidet allein der zuständige Leistungsträger.

Wesentliche Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Die Arbeitsaufnahme bzw. der Arbeitsbeginn muss innerhalb der im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein festgelegten zeitlichen und örtlichen Einschränkungen erfolgen.
  • Die bzw. der Arbeitssuchende muss von Arbitex in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt worden sein.
  • Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sowie den dazugehörigen Hinweisen.

Bitte beachten Sie zeitliche und örtliche Beschränkungen Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Gutschein!

Arbeitssuchende ohne AVGS:

Auch ohne AVGS können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Die tatsächliche Höhe der Vermittlungsprovision wird im Vermittlungsvertrag festgelegt und beträgt in der Regel ein Monatsgehalt (Brutto), maximal 2.000 Euro.

Die Vermittlungsprovision wird erst nach erfolgreicher Vermittlung und Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages fällig.

Nach Vereinbarung kann die Provision in Raten (Einzelfallentscheidung) beglichen werden, und zwar ohne Zusatzkosten!

Unter bestimmten Voraussetzungen können die von Ihnen getragenen Kosten steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Diese Information dient der allgemeinen Orientierung, erfolgt ohne Gewähr, ist unverbindlich und ersetzt eine Rechts- und/oder Steuerberatung nicht. Bitte klären Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.