960x210_Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Uns ist wichtig, dass unsere Kunden und Kundinnen stets bestens informiert sind. Deshalb haben wir in dieser Rubrik Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Bewerbungsverfahren zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hierin nicht enthalten sein, können Sie uns diese telefonisch oder per E-Mail stellen. Wir beraten Sie gern!

Häufige Fragen für Bewerber / Interessenten

Dank jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung steht Arbitex den Kunden mit ihrem umfangreichen Know-how zur Seite. Vielseitige Auswahlkriterien ermöglichen eine zielgenaue, auf die Interessen des Kunden maßgeschneiderte Bewerbung, um die Zahl relevanter Ergebnisse möglichst hoch zu halten.
Unsere Mitarbeiter sind zudem bestens darüber informiert, worauf es bei Bewerbungen zu achten gibt, und Unterstützen Sie gern bei der Optimierung Ihrer Unterlagen, damit Ihre Bewerbung im besten Licht erscheint.

Nein, Arbitex ist keine Zeitarbeitsfirma. Wir vermitteln unsere Kunden in langfristige feste Arbeitsverhältnisse in Unternehmen der freien Wirtschaft. Der Arbeitsvertrag wird ausschließlich mit dem vermittelten Arbeitgeber und nicht mit Arbitex geschlossen. Des Weiteren vermitteln wir grundsätzlich nicht an Zeitarbeitsfirmen.

Wir vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte in eine Vielzahl von Branchen. Darunter sind unter anderem folgende Bereiche:

  • Kaufmännische Berufe
  • Technische Berufe
  • Informationstechnologien (IT)
  • Vertrieb und Industrie
  • und andere.

Lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail zukommen zu lassen. Diese werden von uns gesichtet und um Falle einer Zusammenarbeit erhalten Sie von uns die Vermittlungsunterlagen. Zur beiderseitigen Sicherheit hat der Gesetzgeber den Abschluss eines Vermittlungsvertrags vorgeschrieben, der beidseitige Rechte und Pflichten sowie unsere Leistungen enthält.

Nein. Die endgültige Entscheidung über die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags liegt ausschließlich bei Ihnen und dem Arbeitgeber, denn Ihre Zufriedenheit mit der neuen Arbeit hat für uns Priorität.

Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder vom JobCenter besitzen, tragen Sie keine Kosten, sofern die Bezahlung – im Falle einer erfolgreichen Vermittlung – von dem zuständigen Leitungsträger (Agentur für Arbeit, JobCenter etc.) erfolgt.
Sollten Sie keinen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben oder diesen nicht besitzen, bieten wir Ihnen auch hier eine Alternative an. Für eine erfolgreiche Vermittlung berechnen wir eine Pauschale i. H. v. einem Monatsgehalt (brutto), jedoch maximal 2.000,00 Euro inkl. USt. Mehr Information über unsere Kostengestaltung finden Sie auf der Seite Konditionen.

Wenn Sie eine spätere Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und adressierten Umschlag Ihren Unterlagen bei. Eine Rücksendung ist anderenfalls nicht möglich. Ihre Bewerbungsunterlagen werden unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien behandelt!

Wir bevorzugen Bewerbungen per E-Mail, um Ihnen lange Bearbeitungszeiten und hohe Portokosten zu ersparen. Bewerbungen per Post (mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse) nehmen wir jedoch ebenfalls entgegen.

Nach Eingang werden Ihre Unterlagen von uns auf Vollständigkeit und Eignung geprüft. Das Ergebnis teilen wir Ihnen zeitnah mit.

Anhand des Fragebogens ermitteln wir die für Sie am besten geeigneten Arbeitgeber, denen Ihre Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden können.
Anschließend optimieren wir Ihre Unterlagen, damit sie nicht nur den aktuellen Standards entsprechen, sondern auch der sorgfältigen Prüfung eines Personalleiters standhalten.

Selbstverständlich möchten Sie nicht, dass Ihre Bewerbung an Unternehmen, bei denen Sie sich bereits beworben haben, weitergeleitet werden, um bspw. doppelte Bewerbungen zu vermeiden. So wie wir Ihre Wünsche in Bezug auf den künftigen Einsatz berücksichtigen, respektieren wir auch, wenn Sie die Weitergabe Ihrer Bewerbung an bestimmte Firmen nicht wünschen. Dies können Sie im Personalfragebogen vermerken.
Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass wir uns stets bemühen werden, Ihre Wünsche im Bewerbungsverfahren zu beachten. Allerdings kann nicht hundertprozentig garantiert werden, dass die Kontakte aus Ihrer Schwarzen Liste Ihre Bewerbung nicht erhalten werden. Dafür übernehmen wir keine Gewähr.

Ja! Viele Menschen wählen unseren Service sogar bewusst, weil die große Anzahl an Angeboten einen optimalen Start ins Berufsleben bietet.

Wir behandeln Ihre Daten und Unterlagen selbstverständlich streng vertraulich. Die personenbezogenen Daten werden niemals zu Werbe- oder Marketingzwecken an Dritte weitergegeben.

Ein Vermittlungsgutschein (ab dem 1. April 2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder AVGS) ist ein Gutschein der Bundesagentur für Arbeit (ein Verrechnungsscheck), mit dem Sie einen privaten Arbeitsvermittler mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beauftragen können. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beinhaltet einen festen Betrag und ist personalisiert und somit nicht auf andere übertragbar. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält der private Arbeitsvermittler ein Vermittlungshonorar von der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter. Dabei müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen, die im AVGS aufgelistet sind, erfüllt werden, unter anderem:

  • Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, bei der eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vereinbart wird.
  • Der Arbeitsbeginn muss unbedingt in der Gültigkeitsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins liegen.

Jeder, der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) hat (auch ruhenden), in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des Vermittlungsgutscheines bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines mindestens 6 Wochen lang arbeitslos war und noch nicht vermittelt wurde. Auch (zuletzt) Beschäftigte einer offiziell geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gehören dazu.
ALG II – Anspruchsberechtigte (Hartz IV) hingegen besitzen keinen Rechtsanspruch auf den AVGS. Die Ausstellung liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters bei dem Jobcenter. Fragen Sie dort nach, ob Sie einen AVGS erhalten können.

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder persönlich unter Angabe Ihrer Kundennummer bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter kostenlos beantragen.

Der gültige Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) deckt unsere Dienstleistungen unter Einhaltung unter anderem folgender Voraussetzungen:

  • Gültigkeitsdauer
  • Regionale Festlegung (für den Träger – im Bundesgebiet oder Berlin)
  • Art und Dauer der Beschäftigung (Mindestarbeitszeit 15 Wochenstunden).

Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie Ihrem eigenen AVGS.

Nein. Lediglich Vermittlungen in feste Angestelltenverhältnisse von mindestens 15 Wochenstunden werden von der Agentur für Arbeit über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert.

Häufige Fragen für Bestandskunden

Als eine kostenlose Zusatzleistung bieten wir Ihnen an, Ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, damit diese nicht nur den aktuellen Standards entsprechen, sondern auch der sorgfältigen Prüfung eines Personalsachbearbeiters standhalten. Hierbei achten wir insbesondere auf den Inhalt, indem wir aufgefallene Fehler jeglicher Art korrigieren, sowie auf die Form (u.a. Anpassung, Zusammenstellung, Optimierung für die Weiterleitung per E-Mail). Allerdings beschäftigen wir uns nicht mit kreativem Schreiben, denn jede Bewerbung sollte möglichst individuell sein.

Nachdem Ihre Bewerbung weitergeleitet worden ist, dauert es im Durchschnitt 1 bis 7 Tage, bis Sie eine Rückmeldung vom Arbeitgeber erhalten. Jedoch, da jeder Fall individuell ist, basieren diese Angaben auf unseren statistischen Informationen. Hierfür kann leider keine Gewähr geleistet werden.

Nein. Über die Annahme eines Angebotes entscheiden Sie selbst, denn Ihre Zufriedenheit mit der neuen Arbeit hat für uns Priorität.

Wenn Ihre Bewerbung als Initiativbewerbung weitergeleitet wurde, bedeutet das, dass das kontaktierte Unternehmen noch keine Stelle ausgeschrieben und dementsprechend kein Anforderungsprofil kundgegeben hat. In diesem Fall wird von dem Bewerber erwartet, dass er sich mit der Tätigkeit des Unternehmens auseinandersetzt und seinen Gesprächspartner von seiner Qualifikation überzeugt.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub und bitten Sie, uns hierüber unverzüglich zu informieren, denn Sie erhalten positive Rückmeldungen ausschließlich per E-Mail weitergeleitet. Das bedeutet, dass Sie Ihr E-Mail-Konto täglich prüfen sollen.

Herzlichen Glückwunsch!

Nun, nachdem Sie Ihr Ziel erreicht haben, sollen Sie nur folgende Schritte unternehmen:

Sie senden uns

  • eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und
  • – sofern vorhanden – das Original Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins,

damit wir Ihre Akte entsprechend bearbeiten können.

Bei allen Angelegenheiten stehen Ihnen unsere hilfsbereiten Kundenbetreuer – Herr Kurske und Herr Schreiner zur Verfügung.

Falls Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns, wenn wir Ihnen direkt weiterhelfen können.