Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Uns ist wichtig, dass unsere Kunden und Kundinnen stets bestens informiert sind. Deshalb haben wir in dieser Rubrik Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Bewerbungsverfahren zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hierin nicht enthalten sein, können Sie uns diese telefonisch oder per E-Mail stellen. Wir beraten Sie gern!
Häufige Fragen für Bewerber / Interessenten
Welche Vorteile bietet Arbitex im Vergleich zu anderen Arbeitsvermittlern?
Arbitex unterstützt Sie bei Ihrer Jobsuche durch Beratung und aktive Vermittlung. Wir prüfen Ihre Unterlagen, unterstützen Sie gern bei der Optimierung und begleiten Sie durch den Vermittlungsprozess. Unsere Mitarbeiter beraten Sie dabei zu gängigen Bewerbungsstandards und geeigneten Zielpositionen.
Ist Arbitex eine Zeitarbeitsfirma?
Nein. Arbitex vermittelt Bewerber in unbefristete oder befristete Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern der freien Wirtschaft. Ein Arbeitsvertrag kommt direkt mit dem Arbeitgeber zustande, nicht mit Arbitex. Wir vermitteln nicht über Zeitarbeitsfirmen.
In welchen Branchen vermitteln wir?
Wir vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte in eine Vielzahl von Branchen. Darunter sind unter anderem folgende Bereiche:
- Kaufmännische Berufe
- Technische Berufe
- Informationstechnologien (IT)
- Vertrieb und Industrie
- und andere.
Was benötige ich, um Dienstleistungen von Arbitex in Anspruch zu nehmen?
Lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail zukommen zu lassen. Wir prüfen Ihre Unterlagen. Für eine Zusammenarbeit schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag ab. Dieser regelt beidseitige Rechte und Pflichten sowie Umfang der Leistungen.
Bin ich verpflichtet, eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen?
Nein. Die endgültige Entscheidung über die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags liegt ausschließlich bei Ihnen und dem Arbeitgeber, denn Ihre Zufriedenheit mit der neuen Arbeit hat für uns Priorität. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nicht.
Sind Ihre Dienstleistungen bzw. Vermittlung für mich kostenlos?
Wenn Sie einen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters besitzen und dieser die Kostenübernahme beinhaltet, entstehen Ihnen keine Kosten für unsere Vermittlungsleistungen. Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet der zuständige Leistungsträger im Einzelfall. Ohne AVGS können Kosten nach § 45 SGB III anfallen; Details finden Sie auf der Seite Konditionen.
Können Sie meine Bewerbungsunterlagen an mich zurücksenden?
Wenn Sie eine Rücksendung wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Ohne frankierten Rückumschlag ist eine Rücksendung leider nicht möglich.
Auf welchem Wege bewerbe ich mich bei Arbitex?
Wir bevorzugen Bewerbungen per E-Mail, um Ihnen lange Bearbeitungszeiten und hohe Portokosten zu ersparen.
Was geschieht, nachdem Arbitex meine Unterlagen erhalten hat?
Nach Eingang werden Ihre Unterlagen von uns auf Vollständigkeit und Eignung geprüft. Anschließend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.
Wie vermittelt mich Arbitex an potentielle Arbeitgeber?
Anhand des Fragebogens ermitteln wir die für Sie am besten geeigneten Arbeitgeber, denen Ihre Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden können.
Anschließend optimieren wir Ihre Unterlagen, damit sie nicht nur den aktuellen Standards entsprechen, sondern auch der sorgfältigen Prüfung eines Personalleiters standhalten.
Kann ich bestimmte Unternehmen aus dem Bewerbungsverfahren ausschließen?
Selbstverständlich möchten Sie nicht, dass Ihre Bewerbung an Unternehmen, bei denen Sie sich bereits beworben haben, weitergeleitet werden, um bspw. doppelte Bewerbungen zu vermeiden. So wie wir Ihre Wünsche in Bezug auf den künftigen Einsatz berücksichtigen, respektieren wir auch, wenn Sie die Weitergabe Ihrer Bewerbung an bestimmte Firmen nicht wünschen. Dies können Sie im Personalfragebogen vermerken.
Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass wir uns stets bemühen werden, Ihre Wünsche im Bewerbungsverfahren zu beachten. Allerdings kann nicht hundertprozentig garantiert werden, dass die Kontakte aus Ihrer Schwarzen Liste Ihre Bewerbung nicht erhalten werden. Dafür übernehmen wir keine Gewähr.
Kann ich mich auch als Berufseinsteiger bei Arbitex bewerben?
Ja! Viele Menschen wählen unseren Service sogar bewusst, weil die große Anzahl an Angeboten einen optimalen Start ins Berufsleben bietet.
Wie geht Arbitex mit meinen persönlichen Daten um?
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Was ist ein Vermittlungsgutschein bzw. AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zur Förderung Ihrer Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet der zuständige Leistungsträger im Einzelfall. Der Gutschein enthält Vorgaben zur Gültigkeitsdauer, regionaler Zuständigkeit und Art der Vermittlung.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein bzw. AVGS?
Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf einen AVGS für alle Arbeitsuchenden. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Bezug von ALG I) wird ein AVGS häufig genehmigt. Bei Empfängern von Bürgergeld/ALG II entscheidet der Sachbearbeiter im Ermessen über die Ausstellung. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger nach, ob Sie einen AVGS erhalten können.
Wie erhalte ich den Vermittlungsgutschein nach der 6-wöchigen Frist?
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder persönlich unter Angabe Ihrer Kundennummer bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter kostenlos beantragen.
Entstehen für mich verdeckte Kosten trotz eines vorhandenen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins?
Der gültige Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) deckt unsere Dienstleistungen unter Einhaltung unter anderem folgender Voraussetzungen:
- Gültigkeitsdauer
- Regionale Festlegung (für den Träger – im Bundesgebiet oder Berlin)
- Art und Dauer der Beschäftigung (Mindestarbeitszeit 15 Wochenstunden).
Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie Ihrem eigenen AVGS.
Deckt der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein freiberufliche Stellen oder Minijobs?
Nein. Lediglich Vermittlungen in feste Angestelltenverhältnisse von mindestens 15 Wochenstunden werden von der Agentur für Arbeit über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert.
Häufige Fragen für Bestandskunden
Was bedeutet – Optimierung der Unterlagen?
Als eine kostenlose Zusatzleistung bieten wir Ihnen an, Ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, damit diese nicht nur den aktuellen Standards entsprechen, sondern auch der sorgfältigen Prüfung eines Personalsachbearbeiters standhalten. Hierbei achten wir insbesondere auf den Inhalt, indem wir aufgefallene Fehler jeglicher Art korrigieren, sowie auf die Form (u.a. Anpassung, Zusammenstellung, Optimierung für die Weiterleitung per E-Mail). Allerdings beschäftigen wir uns nicht mit kreativem Schreiben, denn jede Bewerbung sollte möglichst individuell sein.
Wie lange dauert es, bis ich eine positive Rückmeldung auf meine Bewerbung erhalte?
Rückmeldungen erfolgen zeitnah; die Dauer hängt jedoch vom Arbeitgeber ab und kann variieren.
Bin ich verpflichtet, eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen?
Nein. Über die Annahme eines Angebotes entscheiden Sie selbst, denn Ihre Zufriedenheit mit der neuen Arbeit hat für uns Priorität.
Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?
Wenn Ihre Bewerbung als Initiativbewerbung weitergeleitet wurde, bedeutet das, dass das kontaktierte Unternehmen noch keine Stelle ausgeschrieben und dementsprechend kein Anforderungsprofil kundgegeben hat. In diesem Fall wird von dem Bewerber erwartet, dass er sich mit der Tätigkeit des Unternehmens auseinandersetzt und seinen Gesprächspartner von seiner Qualifikation überzeugt.
Ich plane einen Urlaub. Was soll ich beachten?
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub und bitten Sie, uns hierüber unverzüglich zu informieren, denn positive Rückmeldungen per E-Mail weitergeleitet werden. Prüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben! Wie gehe ich weiter vor?
Herzlichen Glückwunsch!
Nun, nachdem Sie Ihr Ziel erreicht haben, sollen Sie nur folgende Schritte unternehmen:
Sie senden uns
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und
- – sofern vorhanden – das Original Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins,
damit wir Ihre Akte entsprechend bearbeiten können.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei allen Angelegenheiten stehen Ihnen unsere hilfsbereiten Kundenbetreuer – Herr Kurske und Herr Schreiner zur Verfügung.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns, wenn wir Ihnen direkt weiterhelfen können.


